Satzanfang/Texteinheiten
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Zur Grosschreibung am Satzanfang oder am Anfang von Texteinheiten zählt man Unterschiedliches. Es gibt eine generelle Regel:
- Grossgeschrieben wird das erste Wort von Sätzen, Abschnitten (inkl. Anschriften, Datumszeilen, Grussformeln), Überschriften und Werktiteln, Fussnoten, Bildlegenden, Tabellenköpfen, freistehenden Zeilen.
- Ist ein Werktitel, eine Überschrift oder ein Zitat in einen anderen Satz eingebettet, dann bleibt die Grossschreibung erhalten; in der Regel werden Anführungs- und Schlusszeichen oder eine Schriftauszeichnung verwendet.
- Abkürzungen am Satzanfang werden grundsätzlich grossgeschrieben.
- Nach einem Doppelpunkt wird der Anfang einer direkten Rede grossgeschrieben, ebenso der Anfang eines vollständigen Satzes. Satzwertige Ausdrücke = nicht vollständige Sätze werden dagegen nach einem Doppelpunkt kleingeschrieben.
- Nach der freistehenden Briefanrede folgt ein grosser Anfangsbuchstabe, es sei denn, diese freistehende Anrede werde durch ein Komma abgeschlossen.
Hinweis zu Sätzen nach Doppelpunkt:
- Wenn nach einem Doppelpunkt ein eigenständiger Satz folgt, schreibt man das erste Wort nach dem Doppelpunkt gross:
- Es ist kaum zu glauben: Meine Lehrerin hat mich heute zum ersten Mal gelobt!
- Wenn die Fügung nicht als satzwertiger Ausdruck aufgefasst werden kann, schreibt man klein. Das ist vor allem bei Aufzählungen der Fall:
- Du bist schon überall gewesen: in Rom, Amsterdam, Paris, London, Wien, ...
- Wenn die Sätze vor und nach dem Doppelpunkt eine enge inhaltliche Einheit bilden, ist nach dem Doppelpunkt auch Kleinschreibung möglich:
- Greyerzer, Appenzeller, Edamer, Vacherin, Tilsiter, kurz: alle/Alle Käsesorten liebe ich.
- Tipp: Auch bei enger inhaltlicher Einheit nach der Grundregel immer grossschreiben.
Die Erläuterungen orientieren sich an: Heuer, W. / Flückiger, M. / Gallmann, P. (2006): Richtiges Deutsch. 27. überarb. Aufl. Zürich: Verlag NZZ.
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