Wortschatz, Stil: geschlechtergerechtes Formulieren, geschlechtsneutrale Wörter/Sprache
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Sprache
und Gesprächsverhalten sind in gesellschaftliche Prozesse
eingebunden. Sprache widerspiegelt in dem Sinn auch Denkmuster und
Normen, Einstellungen und Rollenbilder. Von einem sexistischen
Sprachgebrauch kann man sprechen, wenn Frauen und ihre
Leistungen
sprachlich ignoriert und nicht explizit erwähnt werden, wenn
also
nur von Ärzten
die Rede ist, obwohl auch Ärztinnen
mitgemeint sind. Sexistischen Sprachbrauch kann man vermeiden, man kann
bewusst geschlechtergerecht formuliert:
- "Mit geschlechtergerechten Formulierungen werden Frauen nicht mehr nur implizit mitgemeint, sondern explizit genannt und angesprochen. Sie werden sprachlich sichtbar, sie treten in Erscheinung und rücken ins Bewusstsein. Damit leisten geschlechtergerechte Formulierungen einen – nicht unwichtigen – Beitrag zur tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Denn Sprache und gesellschaftliche Wirklichkeit sind nicht voneinander zu trennen." (Schweizerische Bundeskanzlei, 2009, S. 13)
- "Geschlechtergerecht formuliert sind
Texte,in denen
weder Frauen noch Männer sprachlich diskriminiert werden, also
Texte, in denen Frauen sprachlich in gleichem Mass sichtbar sind wie
Männer.
Dies bedeutet:
- Wo bestimmte Frauen bezeichnet werden, kommt dies auch sprachlich, mit weiblichen Personenbezeichnungen, zum Ausdruck: wenn von konkreten Frauen die Rede ist, wenn Frauen direkt angesprochen werden (Anrede), wenn Funktionen bezeichnet werden, die Frauen innehaben, und wenn Frauen von sich selbst sprechen (Selbstbezeichnung).
- In Äusserungen, die sich sowohl auf Frauen als auch auf Männer beziehen oder beziehen können, werden Frauen sprachlich gleich behandelt wie Männer: Zwischen den Personenbezeichnungen, mit denen Männer benannt werden, und denjenigen, die sich auf Frauen beziehen, besteht also eine Symmetrie." (Schweizerische Bundeskanzlei, 2009, S. 15)
- wenn das sogenannte "generische
Maskulinum" verwendet wird;
(generisches Maskulinum = verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung; d. h. in der maskulinen Form ist die feminine mit enthalten, im Plural "Ärzte" sind auch die "Ärztinnen" mit gemeint) - wenn zu Beginn eine "Generalklausel" vorhanden ist, und zwar im Stil von "dass im Folgenden zwar nur die männliche Form benutzt wird, aber beide Geschlechter gemeint sind";
- wenn Begriffsbestimmungen mit sogenannten "Legaldefinitionen" vorhanden sind, mit denen als alleinige Form die männliche Form eingeführt wird, die dann im Rest des Textes verwendet wird (Z. B.: In diesem Gesetz gilt als Konsument: jede Person, die …).
- Paarformen: Explizite Nennung der femininen und der maskulinen Form von Personenbezeichnungen (z. B. die Leiterin oder der Leiter; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
- geschlechtsneutrale Ausdrücke: Verwendung von substantivierten Adjektiven und Partizipien im Plural (z. B. die Jugendlichen, die Studierenden, die Angestellten)
- geschlechtsabstrakte Ausdrücke: Verwendung von Ausdrücken ohne geschlechtsspezifische Wortbedeutung, von Institutions- oder Kollektivbezeichnungen (z.B. Person, Lehrkraft, Fachleute, Gremium, Personal)
- Umformulierungen: Neuformulierung von Sätzen oder Satzteilen unter Vermeidung von Personenbezeichnungen (Fischen ist patentpflichtig oder Wer fischen will, braucht ein Patent statt Fischer haben ein Patent zu erwerben)
- Die einzelnen sprachlichen Möglichkeiten können untereinander kombiniert werden (kreative Lösung).
- Kurzformen können in Texten mit verknappten Formulierungen (z. B. Formulare, Ausweise, Stellenanzeigen) und in informellen Texten (z. B. kurze Mitteilungen, Aktennotizen) verwendet werden. Mögliche Kurzformen: Mitarbeiter/in; Mitarbeiter/-in; MitarbeiterIn.
Die
theoretischen Erläuterungen orientieren sich an:
Schweizerische Bundeskanzlei; Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (2009). Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren im Deutschen (2., vollst. überarb. Auflage. Bern: Bundeskanzlei). Und: Häberlin, S.; Schmid, R.; Wyss E. L. (1991). Übung macht die Meisterin. Richtlinien für einen nichtsexistischen Sprachgebrauch. Zürich: Netzwerk schreibender Frauen.
Schweizerische Bundeskanzlei; Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (2009). Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren im Deutschen (2., vollst. überarb. Auflage. Bern: Bundeskanzlei). Und: Häberlin, S.; Schmid, R.; Wyss E. L. (1991). Übung macht die Meisterin. Richtlinien für einen nichtsexistischen Sprachgebrauch. Zürich: Netzwerk schreibender Frauen.
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